Eine Frage der Anmeldung: Zweitwohnungssteuer

Anmeldung am Studienort – Pflicht oder Kür?

Wer in Deutschland studiert, kommt um das Thema „Meldepflicht“ nicht herum. Auch wenn man eigentlich noch eine Wohnung oder ein Zuhause anderswo hat – am Studienort muss man sich anmelden, wenn man dort lebt. Das gilt auch für mich in Stralsund.

Einfach nichts tun klingt verlockend, ist aber riskant. Wer sich nicht anmeldet, verstößt gegen das Bundesmeldegesetz. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld – und das kann schnell mehrere hundert Euro betragen. Kein guter Start ins Studentenleben. Und die Frist für die Ummeldung beträgt nur 14 Tage!

Wo meldet man sich an?

Zuständig ist das Einwohnermeldeamt der Stadt. In Stralsund ist es dem Ordnungsamt zugeordnet. Zum Semesteranfang werden sogar für die neuen Studentys spezielle Öffnungszeiten angeboten, ganz ohne Terminvereinbarung. Dort läuft die Anmeldung ziemlich unkompliziert ab: Personalausweis oder Reisepass mitbringen, Wohnungsgeberbescheinigung und sofern man sich mit dem Erstwohnsitz anmelden will und das Begrüßungsgeld erhalten möchte, auch die Studienbescheinigung. So braucht die Anmeldung kaum 5 Minuten. Vorbildlich.

Erst- oder Nebenwohnsitz – was ist der Unterschied?

Der Erstwohnsitz ist der Hauptwohnsitz – also da, wo man „den Lebensmittelpunkt“ hat. Für Studierende bedeutet das oft: der Heimatort oder die Wohnung, bei der Familie oder Partner:in.
Der Nebenwohnsitz (oder Zweitwohnsitz) ist der Ort, an dem man zwar lebt (z. B. zum Studium), der aber nicht den Lebensmittelpunkt darstellt.

Zweitwohnungssteuer

Und was ist die Zweitwohnungssteuer?

Hier kommt die berühmte Zweitwohnungssteuer ins Spiel. Manche Städte erheben sie auf Wohnungen, die als Nebenwohnsitz angemeldet sind. Der Gedanke dahinter: Wer eine Stadt nutzt (Infrastruktur, Straßen, etc.), soll sich auch finanziell beteiligen – auch wenn der Hauptwohnsitz woanders liegt.

Kennen Sie noch das Lied von Reinhard Mey über den Antrag auf Erteilung … . Wie schon gesagt, hier lief das viel schneller.

Wie hoch ist die Steuer?

Die Höhe variiert stark. Oft liegt sie zwischen 5–20 % der Jahreskaltmiete. In Stralsund sind es 10 % der jährlichen Nettokaltmiete. Wer also z. B. 300 € Kaltmiete zahlt, legt nochmal 30 € im Monat drauf – 360 € im Jahr. Da lohnt es sich schon, sich mal mit der Frage zu beschäftigen.

Wer muss sie bezahlen?

Grundsätzlich alle, die eine Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden. Ausnahmen gibt es z. B. für verheiratete Menschen, wenn die „Familienwohnung“ als Hauptwohnsitz gilt und die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen genutzt wird. Für Studierende macht es z.B. einen Unterschied, ob es sich um ein Erststudium handelt, dass in die Rubrik Ausbildung fällt oder um ein Zweitstudium, dass in die Rubrik Weiterbildung oder Umschulung fällt. Auch in anderen Steuerfragen kann dies erhebliche Unterschiede bedeuten. Damit werde ich mich später noch einmal beschäftigen.

Gibt es Möglichkeiten, die Steuer zu vermeiden?

Ja, sogar mehrere:

  • Man meldet sich mit Erstwohnsitz am Studienort an. (und bekommt ggf. sogar noch das Begrüßungsgeld.)
  • Man fällt unter eine Ausnahme (z. B. als verheiratete Person). Ggf. muss man halt überlegen, noch schnell zu heiraten 😉. Die Hochschule Stralsund macht einiges, um auch Familien an der Hochschule zu untersützen.
  • Die Stadt oder Gemeinde erhebt schlichtweg keine Zweitwohnungssteuer. Ggf. gilt das jedoch schon für kleinere Gemeinden rund um den Studienort, wo vielleicht auch die Mietpreise niedriger sind.
  • Oder: Man hofft nicht erwischt zu werden. (Dann sollte man aber vielleicht hier nicht mit der entsprechenden Frage kommentieren.)

Begrüßungsgeld für Studierende in Stralsund

Jetzt wird es spannend: Stralsund lockt Studierende und Auszubildende mit einem Begrüßungsgeld von 150 €, wenn sie ihren Erstwohnsitz dort anmelden. Das Begrüßungsgeld wird als Gutscheinkarte ausgegeben. In der Liste der Akzeptanzstellen findet man vorwiegend Gastronomie und touristische Anbieter. Aber zumindest Hugendubel ist auch dabei, und letztlisch mit 150 € bestreitet man ja auch nicht wochenlang den Lebensunterhalt. Cool wäre es ja eigentlich, wenn man das Begrüßungsgeld auch auf die HOST Card aufbuchen könnte.

Für die Stadt lohnt es sich, weil sie dadurch höhere Zuschüsse vom Land bekommt. Für Studierende ist es ein netter Bonus – aber es gibt auch Konsequenzen.

Nachteile beim Erstwohnsitz am Studienort

Wer Stralsund als Erstwohnsitz anmeldet, muss damit rechnen, dass bestimmte Dinge komplizierter werden:

  • Steuerliche Aspekte können sich verschieben.
  • Kfz-Zulassung (falls man ein Auto hat) müsste über Stralsund laufen.
  • Wahlrecht: Man stimmt dann bei Kommunalwahlen in Stralsund ab, nicht mehr in der alten Heimat.
  • Man bekommt einen Aufkleber auf den Personalausweis, dess Haltbarkeit stark von der Aufbewahrung des Ausweises abhängt. Ein neuer Ausweis würde natürlich wieder entsprechende Gebühren nach sich ziehen, was man ggf. auch beim Rückzug und einer damit verbundenen erneuten Ummeldung berücksichtigen sollte.

Für viele ist das kein Drama – aber wer seine Wurzeln in Berlin, Hamburg oder München behalten möchte, sollte es vorher bedenken.

Fazit

Die Entscheidung „Erst- oder Nebenwohnsitz“ ist also nicht nur Formsache, sondern auch eine kleine strategische Frage. Stralsund lockt natürlich mit dem Begrüßungsgeld und sicherlich ist es für Stralsund auch finanziell vorteilhaft mehr „Erstwohnsitzstudenten“ am Ort zu haben, aber mir ist der Aufwand dann doch zu hoch.

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